Teilnahmebedingungen

 

 

 

Teilnahmebedingungen zur Anmeldung Begleitqualifizierung (BQ)

 

Die Angebote aus dem Programm "Begeitqualifizierung Kindertagespflege“ im RTK sind ein kostenfreies Angebot für alle Kindertagespflegepersonen im RTK, die eine Pflegeerlaubnis besitzen. Für den Behalt sowie den Anspruch auf Förderleistungen in Form von Kreis- und Landesmitteln ist der Nachweis einer jährlichen Begleitqualifizierung (BQ) mit mindestens 20 Unterrichtseinheiten vor zu legen. Dabei ist die Teilnahme an wenigstens 10 UEs aus dem Angebot im eigenen Kreis verpflichtend. 

Ergänzende Unterrichtseinheiten können durch Fortbildungsveranstaltungen unseres Programms sowie im Rahmen einer Veranstaltung anderer Anbieter nachgewiesen werden.

Bitte klären Sie mit den Eltern der Tageskinder ab, dass Sie bei Teilnahme an Ganztagesveranstaltungen nicht betreuen. Gemäß der Satzung des Kreises ist die entsprechende Freistellung geregelt.

 

Als Nachweis erhalten Sie Teilnahmebescheinigungen, auf denen die Unterrichtseinheiten vermerkt sind. Ein wichtiger Hinweis in eigener Sache: Kalkulieren Sie nicht zu knapp, sondern großzügig mit den erbrachten Stunden. Dann sind Sie im Falle einer Krankheit bzw. eigenen Absage gegen Jahresende auf der rechnerisch sicheren Seite!

 

Bitte beachten Sie folgende allgemeingültigen Regeln:

 

1. Es wird eine Stornogebühr erhoben, wenn Sie nicht fristgerecht absagen. Die Stornoregelung finden Sie immer in der Seminaranmeldung geregelt.

 

2. Bei Krankheit oder anderern Notlagen, die eine Stronierung erst kurzfrisitg möglich machen, ist ein Attest vorzulegen. Dann kann die Gebühr erlassen werden.

 

 

 

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© Anna Klein